Allgemeine Beratung und Vertretung in Steueranglegenheiten
Die allgemeine Beratung und Vertretung der Mandanten in Steuersachen ist ein klassisches Tätigkeitsfeld des Steuerberaters. Im Einzelnen handelt es sich z.B. um folgende Leistungen:
- Informationen zum Steuerrecht
- Beratung zur optimalen Steuergestaltung
- Beratung in Fragen der Gestaltung betrieblicher wie auch privater
Rechtsverhältnisse unter steuerlichen Gesichtspunkten
- Beratung zu steuerlichen Aspekten der Rechtsformwahl bzw. eines
Rechtsformwechsels
- Prüfen von Verwaltungsakten, also insbesondere Steuerbescheiden
Aber auch die Vertretung vor der Finanzverwaltung gehört zum Tagesgeschäft.
So gehören die folgenden Anträge zu diesem Tätigkeitsfeld:
- Anpassung der Steuervorauszahlung
- Antrag auf Fristverlängerung
- Antrag auf Stundung oder Erlass von Steuerschulden
- Führung von gerichtlichen oder außergerichtlichen Rechtsbehelfsverfahren
- Teilnahme bei Betriebsprüfungen der Finanzverwaltung oder des
Trägers der Sozialversicherung