Die Lohnbuchführung gehört heute zu einem der weitläufigsten Arbeitsfelder des Steuerberaters. Ohne den Einsatz neuster EDV-Technik ist hier eine korrekte und einwandfreie Abrechnung oft nicht mehr möglich.
Im Einzelnen können hierzu die folgenden Tätigkeiten zählen:
- Anfertigung der Lohnabrechnungen- Ermittlung des Zuschusses zum Mutterschaftsgeld
- Anträge an Behörden auf Gewährung von Lohnzuschüssen
- Fertigung des Jahresentgeltnachweises für die Berufsgenossenschaft
- Anträge an Krankenkassen nach dem AAG (Lohnfortzahlung)
- Bearbeitung von Fragebögen der Krankenkassen und des Arbeitsamtes
- Ausstellen von Verdienstbescheinigungen
- Beratung und Teilnahme bei Lohnsteueraußen- und Sozialversicherungsprüfungen