Der Jahresabschluss ist grundsätzlich die Basis für die Ermittlung des Gewinns eines Unternehmens. Aber nicht nur für das Finanzamt ist dieser von Interesse. Vielmehr spiegelt der Jahresabschluss
mit dem Betriebsergebnis den Erfolg eines Unternehmens wieder und ist somit auch Grundlage für die Finanzierung des Unternehmens.
Der Jahresabschluss besteht aus der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung und wird bei Kaufleuten nach handelsrechtlichen und steuerlichen Vorschriften aufgestellt.
Ich erstelle für Sie:
- die Einnahmen-Überschussrechnung
- die Eröffnungsbilanz
- den Jahresabschlusses bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung
- Anlagenverzeichnis
- sowie wie z.B. einen Anhang oder Lagebericht